Liebe Unternehmer/innen,
ihnen als Unternehmer stehen in diesen disruptiven Zeiten mehrere Herausforderungen entgegen. Welche das sind im Folgenden:
Als Lösungskonzept besonders in der hiesigen Zeit hat die BAFA die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit Wirkung zum 03.04.2020 modifiziert.
Für Sie besonders von Bedeutung dürften u.a. folgende Änderungen sein:
Als betroffenes Unternehmen erhalten Sie einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
Die Antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Eine ausführliche Darstellung zu den Änderungen der Richtlinie finden Sie auf unserer Homepage www.bafa.de im Merkblatt "Vom Coronavirus betroffene Unternehmen".
Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die geänderte Rahmenrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter BAnz AT 02.04.2020 B5.
Folgende Unternehmensprozesse fallen unter das Beratungsspektrum:
Nutzen Sie jetzt die zeitlich begrenzte Möglichkeit auf das staatlich bezuschusste und damit kostenfreie individuelle Beratungsprogramm durch Piper & Daus!
Telefon: 0211 6989629
E-Mail: piper@handwerkberater.de
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