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  • AutorenbildFrank Piper

Der Weg zur Fördermittelbeantragung

Alle öffentlichen Fördermittel werden eingesetzt, damit politisch gewollte Ziele wie mehr Arbeitsplätze, der Unterstützung von bestimmten Regionen und für Gründe wie die Unternehmensnachfolge oder Innovationen erreicht werden.

Für Ihr Unternehmen oder Idee, können in Deutschland Förderprogramme beantragt werden, die entweder von der Europäischen Union, vom Bund oder von einzelnen Bundesländern vergeben werden.

Leider gibt es in Deutschland keine öffentlichen Stellen, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt werden können. Fast jedes Programm muss bei einer Institution mit unterschiedlichen Ansprechpartnern beantragt werden. Außerdem unterscheiden sich die die Antragsverfahren je nach Programm. Aus diesem Grund sollten nach der professionalen Analyse, wie sie bei uns geführt wird, je nach Situation die geeigneten Förderprogramme ausgewählt werden. Danach können die jeweils zuständigen Stellen angesprochen werden.



5 Schritte zu einer erfolgreichen Förderung



1. Projektplanung und Übersicht

2. Förderbedingungen 

3. Detailplanung

4. Antragsstellung

5. Vertragsschluss



1. Projektplanung und Übersicht


Jedes Projekt wird von Anfang an sorgfältig geplant. Mit unseren Sparring-Partnern werden die Probleme, Ziele und einzelnen Schritte festgelegt und nacheinander bearbeitet.

Deutschlandweit gibt es zurzeit zwischen 1800 und 2000 Förderprogramme, die von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Dabei fehlt es Unternehmen meist an Wissen über Möglichkeiten, Institutionen und Ansprechpartner. Wir unterstützen die Unternehmen dabei, um die essentiellen Informationen darüber zu erhalten, welche Programme für welche Projekte oder Regionen gültig sind. Unternehmen können vorab einen unverbindlichen Förder-Check auf unserer Webseite machen.


2. Förderbedingungen 


Nach erfolgreicher Vermittlung der bezuschussten Förderprogramme, die eventuell passen können, werden die Fördervoraussetzungen für das einzelne Unternehmen geprüft. In den allgemeinen Richtlinien sind Bedingungen aufgeführt, die vollständig erfüllt werden müssen.  Durch die bereits fundierte Verbindung und Kontaktpflege mit den Behörden und den institutionellen Ansprechpartnern sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf.

3. Detailplanung


Für die Finanzierung eines bestimmten Projektes werden jeweilige Förderprogramme eingesetzt? Im Dialog mit Banken und Behörden muss das Verhältnis einzelner Geldquellen stimmen: Wichtig ist hier die Kombination von Eigenkapital und einzelnen Förderprogrammen. Allgemeingültige Sätze und Grenzen lassen sich nicht lokalisieren - sie hängen vom individuellen Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Nur bestimmte Fördermittel werden für bestimmte Ziele und Zwecke eingesetzt.

4. Antragsstellung


Die Anträge werden mit Hilfe unserer Experten an die Regionalagenturen oder an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. In enger Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern bereiten wir Projektbeschreibungen oder Businesspläne vor und konzentrieren uns auf die Vollständigkeit und Qualität der Unterlagen und damit den Erfolg bei der Fördermittelbeantragung.


5. Vertragabschluss


Bei fast allen Förderprogrammen gilt: Erst beantragen - dann mit dem Projekt beginnen und Verträge schließen






Fördertöpfe


  • Europäische Union


Hier wird häufig ein kompliziertes Antragsverfahren erfordert, bei dem wissenschaftlich fundierte und sehr umfangreiche Anträge in drei verschiedenen Sprachen eingereicht werden müssen.

Der Vorteil hier ist, dass in einigen Fällen, Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden.

  • Bund

Zu den Bundesprogrammen zählen auch die zinsgünstigen Kredite, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. der KfW Mittelstandsbank gewährt werden. Diese Programme können nicht direkt bei der KfW bzw. KfW Mittelstandsbank beantragt werden. Die Anträge müssen bei einer lokalen Geschäftsbank oder Sparkasse eingereicht werden, die sie dann weiterleitet.

  • Länder

Die Landesprogramme werden bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt. Hier sind in vielen Fällen die jeweiligen Ministerien zuständig, wie zum Beispiel die Wirtschafts-, Arbeits-, Forschungs- oder Sozialministerien. Landesprogramme wurden weiter unterteilt, so dass regionale Stellen zuständig sind. Daneben gibt es noch zahlreiche private oder halböffentliche Stellen, die für die Vergabe von Fördermitteln zuständig sind.

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